So funktioniert's  -  Einleitung & Steuern

 

1.)  Einleitung & Steuern

Insgesamt zehn Kapitel geben Antworten auf die von BESSERGOLD.de-Besuchern häufig gestellten Fragen (englisch: "frequently asked questions" oder abgekürzt "FAQ"). Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage(n) finden, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@bessergold.de oder rufen uns Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 18.00 Uhr an unter der Dresdner Telefonnummer 0351 - 82 12 98 88.

Um Ihnen die Orientierung in So funktioniert's zu erleichtern, können Sie durch Anklicken der Kapitelüberschriften direkt zum jeweiligen Erklärungstext gelangen. Vor bzw. nach jedem Erklärungstext finden Sie alle Kapitelüberschriften als Links zum Anklicken, so dass eine rasche und zielführende Navigation möglich ist.

>>> ANRUFE aus dem AUSLAND

Für Anrufe aus dem Ausland wählen Sie bitte zuerst die Vorwahl für Deutschland (0049 bzw. +49) und lassen bei der Ortsvorwahl einfach die 0 weg: 0049 - 351 - 82 12 98 88. Sowohl bei Inlandgesprächen als auch bei Gesprächen aus dem Ausland entstehen jeweils nur die orts- bzw. tarifabhängigen Gebühren für Gespräche ins deutsche Festnetz.

>>> EINKAUFEN ohne KUNDENKONTO

An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Sie sich für eine Bestellung nicht erst als Kunde anmelden müssen, sondern auch als "Gast" ohne vorherige Registrierung bei uns einkaufen können.

Allerdings sind für Gäste nicht alle zusätzlichen Komfortfunktionen nutzbar: So ist es beispielsweise nur angemeldeten Kunden möglich, sich einen Wunschzettel im Benutzerkonto anzulegen oder frühere Bestellungen anzuschauen.

Keine Einschränkungen gibt es dagegen beim Produktvergleich sowie beim Weiterempfehlen ausgewählter Artikel - dies ist sowohl angemeldeten Kunden als auch nicht registrierten Besuchern unseres Verkaufsportal möglich.

>>> MEHRWERTSTEUER auf EDELMETALLE

Auf Gold, das Sie ausschließlich zu Anlagezwecken erwerben, wird in Deutschland weder auf Münzen noch auf Barren Mehrwertsteuer erhoben. Der entsprechende Passus in § 25c "Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold", Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 geändert worden ist, lautet wie folgt:

"Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Anlagegold führen, sind steuerfrei."

Für Silbermünzen gilt dagegen der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent und beim Kauf von Silberbarren sowie allen anderen Edelmetallprodukten (darunter auch Platin und Palladium) werden 19 Prozent fällig.

>>> HALTEFRIST und EINKOMMENSSTEUER bei EDELMETALLEN

Wenn Sie Ihre erworbenen Edelmetalle nach einiger Zeit wieder verkaufen wollen, zählen diese so genannten privaten Veräußerungsgeschäfte zu den sonstigen Einkünften nach § 2 "Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen", Absatz 1, Punkt 7 bzw. § 22 "Arten der sonstigen Einkünfte", Punkt 2 des deutschen Einkommenssteuergesetzes (EStG) in der Fassung vom 18. August 2009.

Laut § 23 "Private Veräußerungsgeschäfte", Absatz (1), Punkt 2 des EStG sind private Veräußerungsgewinne von anderen Wirtschaftsgütern (hierzu zählen auch Edelmetalle) nach einer Haltefrist von einem Jahr (so genannte Spekulationsfrist) steuerfrei. Innerhalb des ersten Jahres sind private Veräußerungsgeschäfte nur dann steuerfrei, wenn der  realisierte Gesamtgewinn weniger als 600,-- EUR beträgt (vgl. hierzu den Wikipedia-Eintrag "Privates Veräußerungsgeschäft"). Für die eventuell erforderliche Angabe privater Veräußerungsgeschäfte in seiner Einkommenssteuererklärung ist jeder Anleger selbst verantwortlich.

(Alle Angaben ohne Gewähr - diese Ausführungen stellen keine steuerrechtliche Beratung dar, sondern sollen unsere Kunden nur zum Einholen eigener Informationen anregen).

 

2.)  Sicherheit beim Einkaufen

3.)  Auswahl & Warenkorb

4.)  Kasse & Bestellung

5.)  Bestätigung & Rechnung

6.)  Vorkasse durch Überweisung

7.)  Barzahlung (Tafelgeschäft)

8.)  Verpackung & Versicherung

9.) Versand mit Wertelogistiker

10.) Selbstabholung

 

 

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