Allgemeine Geschäftsbedingungen der BESSERGOLD GmbH

(in der aktualisierten Fassung vom 13. Juni 2014 >>> ersetzt die alte Fassung vom 12. Juli 2013)

 

Änderung der AGB hinsichtlich des Verkaufs von Edelmetallen ins europäische Ausland im §3 Vertragsabschluß Abs. 5 vom 15.08.2016

 

§ 1   Informationspflicht

§ 2   Geltungsbereich

§ 3   Vertragsschluss

§ 4   Widerrufsrecht

§ 5   Preise und Zahlungsbedingungen

§ 6   Zahlungsbedingungen bei Barzahlung

§ 7   Eigentumsvorbehalt

§ 8   Lieferung

§ 9   Lieferverzug

§ 10 Gefahrübergang

§ 11 Gewährleistung bei Sachmängeln

§ 12 Haftungsbegrenzung

§ 13 Schutz Ihrer persönlichen Daten

§ 14 Schlussbestimmungen

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§ 1 Informationspflicht

  1. Betreiber von www.bessergold.de ist die BESSERGOLD GmbH. Diese wird vertreten durch ihre Geschäftsführer, Herrn Jan Herškovič und Herrn Zbyněk Passer.
  2. Ladungsfähige Anschrift: BESSERGOLD GmbH, Töpferstraße 10, 01067 Dresden.
  3. Telefon: +49 (0)351 - 82 12 98 88, Telefax: +49 (0)351 - 82 12 98 87, E-Mail: info@bessergold.de.

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§ 2 Geltungsbereich

  1. Die vorstehenden und nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote sowie sonstigen Handelsgeschäfte der BESSERGOLD GmbH mit Sitz in Dresden im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern und Unternehmern.
  2. Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Verbraucher und Unternehmer sind demnach solche im Sinne des BGB. Sie werden nachfolgend zusammengefasst als Käufer bezeichnet, sofern nicht eine Regelung nur für eine der beiden Bezeichnungen zutrifft.
  3. Mit seiner Bestellung erkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos an - unabhängig davon, ob die Bestellung im Internet, schriftlich oder telefonisch erfolgt ist.
  4. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  5. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, Abweichungen  oder Ergänzungen sind durch uns schriftlich bestätigt worden.
  6. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig.

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§ 3 Vertragsschluss

  1. Wir handeln Edelmetalle zwischen 9.30 Uhr und 18.00 Uhr, außerhalb dieser Zeit stellen die auf BESSERGOLD.de angezeigten Preise eine unverbindliche Information dar. Grundsätzlich sind unsere auf www.bessergold.de und in Drucksachen jeglicher Art veröffentlichten oder per E-Mail übermittelten Verkaufsangebote freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Käufer bestellt durch Eingabe auf der Internetplattform www.bessergold.de oder mit unterschriebenem Faxformular. Bei der Bestellung im Internet werden vor Abschicken der Bestellung noch einmal alle Daten angezeigt und können dort bei Bedarf korrigiert werden.
  3. Bei einer Internet-Bestellung über www.bessergold.de wird der Erhalt der Bestellung sofort automatisch per E-Mail bestätigt. Diese Bestellinformation stellt noch keine verbindliche Annahmeerklärung dar.
  4. Rechtswirksame Verträge kommen erst mit der durch die BESSERGOLD GmbH ausgestellten Annahmeerklärung einer Bestellung mitsamt ihren Inhalten zustande. Als Annahmeerklärung gilt unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Form der Vorab-Rechnung. Die Annahmeerklärung wird bei einer Bestellung über www.bessergold.de per E-Mail an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden übermittelt, an Wochenenden sowie an Feiertagen am nächsten darauf folgenden Werktag. Alternativ kann die Annahmeerklärung auch mittels Fax oder postalisch in Schriftform zugestellt werden.
  5. Ein Verkauf von Edelmetallen ins europäische Ausland erfolgt grundsätzlich nur mit der in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Ein Umsatzsteuer freier Verkauf findet nicht statt.

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§ 4 Widerrufsrecht

  1. Gemäß § 312g Abs. II Nr. 8 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht für den Handel mit Edelmetallen kein Widerrufsrecht. Die Bestimmungen des § 312g Abs. II Nr. 8 BGB für Fernabsatzverträge sind nachfolgend im Wortlaut zitiert und dadurch Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: „Abs. II: Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen: - Nr. 8: Verträgen zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
  2. Für alle anderen Waren als die in<span > § 312g Abs. II Nr. 8 BGB gemeinten besteht ein Widerrufsrecht nur, sofern der Käufer als Verbraucher handelt. In dem Fall kann die Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen werden, <span >dazu kann auch das Widerrufs-Musterformular verwendet werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: BESSERGOLD GmbH, Töpferstraße 10, 01067 Dresden.
  3. Die Kosten für eine Rücksendung der Waren trägt der Käufer.

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§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen und mit unserer Annahmeerklärung bestätigten Preise in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts Abweichendes vereinbart oder der Kunde nicht von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit ist.
  2. Der Mindestbestellwert beträgt 500,-- EUR. Im Ausnahmefall kann davon abgesehen werden, dann wird allerdings eine Aufwandspauschale für Kleinbestellungen in Höhe von mindestens 5,-- EUR je Rechnung fällig.
  3. Die Vertragsparteien vereinbaren grundsätzlich Lieferung gegen Vorkasse, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
  4. Der Käufer kann die Zahlung der Vorkasse mittels Überweisung vornehmen. In diesem Fall ist die Zahlung valutagerecht innerhalb von drei Werktagen nach Zugang unserer Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung in Form der Vorab-Rechnung) ohne Abzüge fällig. Zahlt der Käufer nicht innerhalb von drei Werktagen ab Fälligkeit, kommt er ohne Mahnung in Verzug.
  5. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners von mehr als drei Werktagen sind wir berechtigt, den Kaufvertrag einseitig aufzukündigen, 33,-- EUR Stornierungskosten zu berechnen sowie gegebenenfalls pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Kaufpreises zu verlangen - es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden nicht entstanden ist. Sollten wir trotz Zahlungsverzug des Vertragspartners nicht kündigen, wird stattdessen ein Verzugszinssatz in Höhe von 0,1 % je Verzugstag fällig.
  6. Ebenso sind wir berechtigt, pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Kaufpreises zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme verbindlich bestellter Ware verweigert - es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Schaden nicht entstanden ist.
  7. Bei Online-Bestellungen über www.bessergold.de (Banküberweisung als Zahlungsart) mit einem Bestellwert von mehr als 5.000,-- EUR können Auftragsbestätigung und Preisfixierung erst nach Eingang einer Vorkasse-Zahlung in Höhe von mindestens 10 % des Bestellwertes erfolgen. Ein Bestellwert höher als 10.000,-- € erfordert eine Vorkasse-Zahlung von mindestens 20 % des Bestellwerts. Bei Bestellwerten von mehr als 15.000,-- € wird die Höhe der Vorkasse-Zahlung individuell ausgehandelt.
  8. Versandkosten einschließlich der obligatorischen Transportversicherung sind in den jeweiligen Artikelpreisen nicht enthalten, sondern werden separat berechnet.
  9. Bankkosten, die uns im Zusammenhang mit der Bezahlung des Käufers entstehen, trägt grundsätzlich der Käufer selbst.
  10. Zahlungen mit Kreditkarte oder Schecks werden nicht akzeptiert.

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 § 6 Zahlungsbedingungen bei Barzahlung

  1. Auf Wunsch des Käufers können sich die Vertragspartner auf Barzahlung bei Selbstabholung (Tafelgeschäft)  einigen. Der Termin der Selbstabholung (in jedem Fall innerhalb von drei Werktagen nach Bestellung) ist vorher telefonisch oder schriftlich durch den Käufer mit uns zu vereinbaren.
  2. Der Käufer hat nach der Mitteilung, dass seine bestellten Artikel abholbereit sind, drei Werktage Zeit, um die Ware abzuholen. Sollte der Käufer nach drei Werktagen die bestellten Artikel noch nicht abgeholt haben, gerät er automatisch in Zahlungsverzug und es greifen die Regelungen nach § 5, Punkt  5 dieser AGB. Ausnahmen müssen vor Ablauf der Abholfrist verbindlich mit uns vereinbart werden.
  3. Für Tafelgeschäfte gilt ebenfalls der Mindestbestellwert in Höhe von 500,-- EUR. Im Ausnahmefall kann davon abgesehen werden, dann wird allerdings eine Aufwandspauschale für Kleinbestellungen in Höhe von mindestens 5,-- EUR je Rechnung fällig.
  4. Bei Bargeldgeschäften mit einem Wert von 10.000 € oder mehr (je Rechung und Person) ist eine Identifizierung des Vertragspartners gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes („Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“; insbesondere § 3, Abs. 2 und § 4, Abs. 4) erforderlich. Hierzu übergibt oder übermittelt der Käufer eine Kopie seines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses.
  5. Weiterhin ist eine Identitätsprüfung vorbehalten, sofern mehrere Transaktionen, welche zusammen einen Betrag von 10.000 € oder mehr ausmachen, durchgeführt werden und Anhaltspunkte vorliegen, dass zwischen diesen Transaktionen eine Verbindung besteht. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Identitätsprüfung, sobald Tatsachen vorliegen, welche einen Zusammenhang der Transaktionen mit § 261 StGB (Geldwäsche) oder Terrorismusfinanzierung nahelegen.
  6. Telefonisch oder persönlich fixierte Tafelgeschäfte mit einem Bestellwert von mehr als 2.000,-- EUR, welche komplett anonym abgewickelt werden sollen, können nur mit einer Vorkasse-Zahlung in Höhe von 100 % des Bestellwertes angenommen werden. Sofern eine Personalausweiskopie des Käufers vorliegt, reduziert sich die erforderliche Anzahlung auf 50 % des Bestellwertes.

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§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir über den Betrag verlustfrei auf unserem Bankkonto verfügen können.
  2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes sowie aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Dies gilt auch im Falle der Verarbeitung oder Umbildung durch uns gelieferter und vom Eigentumsvorbehalt erfasster Ware (Vorbehaltsware). Bei Weiterveräußerung dieser Vorbehaltsware gehen die Forderungen gegen den Abnehmer auf uns über, was auch wieder im Falle der Verarbeitung oder Umbildung gilt.
  3. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der BESSERGOLD GmbH als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum bzw. Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die von uns gelieferte Vorbehaltsware, hierzu zählen insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und die BESSERGOLD GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Für die in diesem Zusammenhang entstehenden (außer)gerichtlichen Kosten haftet der Käufer, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu übernehmen.
  5. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die BESSERGOLD GmbH.
  6. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und das Recht zur Aufrechnung stehen dem Käufer nur zu, wenn eine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt ist.

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§ 8 Lieferung

  1. Die Kosten der Lieferung einschließlich Transportversicherung (für die jeweils volle Höhe des Warenwerts) trägt der Käufer.
  2. Die Lieferzeit (nach Zahlungseingang) ist auf www.bessergold.de in den Detailseiten der einzelnen Artikel jeweils als verbindliche Angabe einer Lieferfrist veröffentlicht.
  3. Unabhängig davon verpflichtet sich die BESSERGOLD GmbH, spätestens innerhalb von zehn Werktagen (nach Zahlungseingang) zu liefern. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
  4. Soweit Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können, wird der Käufer vor Vertragsschluss, und sollte dies nicht möglich sein, unverzüglich durch die BESSERGOLD GmbH informiert.
  5. Die BESSERGOLD GmbH ist jederzeit zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt, es sei denn, eine Teillieferung oder Teilleistung ist vertraglich ausgeschlossen worden. Wenn uns Umstände gleich welcher Art bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die BESSERGOLD GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten bzw. zur Auszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
  6. Der Käufer entscheidet während des Bestellvorgangs bzw. durch Auswahl auf dem Faxformular, wie die Auslieferung vorgenommen werden soll.
  7. Die Durchführung des Paketversands bzw. des Werttransportes hat keine Auswirkung auf den Leistungsort. Der Auslieferung erfolgt ausschließlich in Deutschland.
  8. Falls ein bestelllter Artikel vergriffen ist und unser Lieferant uns trotz vertraglicher Verpflichtung nicht mit diesem bestellten Artikel beliefern kann, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

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§ 9 Lieferverzug

  1. Ein Lieferverzug wirkt sich nicht auf die mit dem Käufer in unserer Annahmeerklärung verbindlich zugesicherten Preise aus. Diese gelten ohne jegliche Einschränkung wie vereinbart.
  2. Lieferverzug durch die BESSERGOLD GmbH tritt erst ein, wenn innerhalb der in § 8 Abs. 3 genannten Lieferverpflichung von zehn Werktagen weder Lieferung noch Anzeige einer Lieferverzögerung erfolgt ist und die schriftliche Mahnung um mehr als zwei Wochen fruchtlos verstrichen ist. Soweit Lieferfristen aufgrund von Engpässen auf den internationalen Rohstoffmärkten nicht eingehalten werden können, verlängert sich die oben genannte Frist auf vier Wochen.
  3. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalt oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik und Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen entsprechend.
  4. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzug sind im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung voraus.

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§ 10 Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit der Übergabe auf den Käufer über.
  2. Ist der Käufer ein Unternehmer, geht die Gefahr auch bei frachtfreier Lieferung auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat.

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§ 11 Gewährleistung bei Sachmängeln

  1. Offensichtliche Sachmängel hat der Käufer innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Erhalt des Liefergegenstands gegenüber der BESSERGOLD GmbH schriftlich zu rügen, verborgene unverzüglich nach Entdeckung. Werden die Fristen nicht eingehalten, ist eine Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung einer schriftlichen Mitteilung (postalisch, per Fax oder E-Mail).
  2. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für die Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrüberganges bzw. für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
  3. Die schriftliche Mitteilung muss eine genaue Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie des Lieferscheins bzw. der Rechnung enthalten. Rücksendungen aufgrund beanstandeter Sachmängel hat der Käufer in jedem Fall vorher mit der BESSERGOLD GmbH abzustimmen.
  4. All diejenigen Waren oder Leistungen sind entweder neu zu liefern oder nachzubessern, welche innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat.
  5. Ist ein Sachmangel durch die BESSERGOLD GmbH ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt worden, kann der Käufer wählen, ob die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder durch Beseitigung des Mangels erfolgen soll. Die Art der gewählten Nacherfüllungsart kann verweigert werden, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu realisieren ist.
  6. Schlägt eine Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die geschuldete Vergütung mindern. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  7. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  8. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung dagegen Schadensersatz, so verbleibt der Vertragsgegenstand, sofern zumutbar, bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelfreien Sache.
  9. Sachmängelansprüche verjähren nach zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Die gesetzlichen Regelungen über Ablauf, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben davon unberührt.

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§ 12 Haftungsbegrenzung

  1. Schadensersatzansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, insbesondere entgangener Gewinn oder andere Vermögensschäden sowie Schäden wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder unerlaubter Handlung.
  2. Dies gilt nicht, soweit zwingend nach gesetzlichen Vorschriften gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder arglistiges Verschweigen eines Mangels vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

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§ 13 Schutz Ihrer persönlichen Daten

  1. Die BESSERGOLD GmbH misst dem Schutz der personenbezogenen Daten einen hohen Stellenwert bei. Die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherheit sind für uns selbstverständlich.
  2. Die BESSERGOLD GmbH verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Verkaufsabwicklung und um eine hochwertige Kundenbetreuung zu gewährleisten.
  3. Weitergehende Bestimmungen und Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden sich in unserer auf www.bessergold.de veröffentlichten Datenschutzerklärung.

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§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der BESSERGOLD GmbH und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts („United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“ - CISG - vom 11. April 1980) ist ausgeschlossen.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.

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